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AGB's
Allgemeine Geschäfts- und Lieferungsbedingungen der Firma KL. Bartels e.K., Inhaber: Frank Bartels, Rönner Damm, 24211 Honigsee
1. Geltungsbereich
ie nachstehenden AGB sind integrierender Bestandteil aller
Rechtsgeschäfte, insbesondere aller Kauf- bzw. Liefer- u.
Werksverträge, die wir mit Kunden (Käufern, Auftraggebern)
abschließen. Diesen AGB entgegenstehende Geschäftsbedingungen
-insbesondere Einkaufsbedingungen- von Geschäftspartnern haben keine
Gültigkeit, soweit sie diesen widersprechen. Widersprechende
Bedingungen können nur dann rechtswirksam sein, wenn wir diesen
schriftlich zustimmen.
2. Schriftformklausel
Zur Rechtswirksamkeit der Aufhebung oder Abänderung dieser AGB ist
eine schriftliche Vereinbarung erforderlich.
3. Angebot und Bestellung
Ein Kaufvertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung vom
Käufer und Verkäufer zustande. Unser Angebot ist stets freibleibend.
Die Bestellung sowie etwaige mündliche Zusagen unserer Vertreter und
Angestellten bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung. Dasselbe gilt für Nachbestellungen und alle nachträglich
getroffenen Vereinbarungen. Der Besteller ist an seine Bestellung bis
zur Erstellung unserer schriftlichen Bestätigung gebunden. Erfolgt
unsere Bestätigung nicht innerhalb von 14 Tagen, gilt die Bestellung
als abgelehnt, falls nicht zwischenzeitlich etwas anderes vereinbart.
Die Angaben in unseren Druckschriften und Abbildungen sind
hinsichtlich der Maße und des Gewichts Annäherungswerte, soweit sie
nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
4. Preisstellung
Die Preise verstehen sich netto in Euro ab Lieferwerk bzw. Lager
Honigsee. Alle Notierungen sind freibleibend. Maßgeblich sind stets
die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Etwaige Frachtangaben
unserseits erfolgen unverbindlich. Sollten sich nach Vertragsabschluß
bei Vermessung oder Einbau der Sache erschwerende Bedingungen
herausstellen, die eine normale Durchführung der Arbeit
beeinträchtigen, so sind wir berechtigt unseren Angebotspreis um die
für die zusätzlichen Arbeiten entstehenden Kosten zu erhöhen.
5. Auskünfte
Auskünfte, die bei uns über Lieferungen oder sonstigen Leistungen
eingeholt werden, erfolgen in jedem Fall unverbindlich, auch soweit
sie schriftlich erteilt werden.
6. Zahlung, Zinsen bei Zielüberschreitung
Die Zahlung hat, wenn nicht anders ausdrücklich vereinbart, sofort
rein netto ohne Abzug zu erfolgen. Wechsel oder Schecks gelten ab
Datum der Einlösung als Zahlung. Wechselkosten hat stets der Käufer
zu tragen. Bei Überschreitung der Zahlungsziels berechnen wir Zinsen
in Höhe von 8% über den Basiszinssatz . Bei einem Verbraucher beträgt
der Verzugszinssatz 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen
Bundesbank gem. § 288 BGB. Die vereinbarten Zahlungstermine sind auch
dann einzuhalten, wenn Gewährleistungsansprüche geltend gemacht
werden. Zahlungen an in unserem Namen auftretenden Personen wirken
nur dann schuldbefreiend, wenn sie gegen Vorlegung einer
Inkassovollmacht erfolgen und ein nummerierter Quittungsvordruck
verwendet wird. Gegenüber unseren Forderungen ist Aufrechnung nur mit
unbestritten oder rechtskräftig festgelegten fälligen
Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von
Zurückbehaltungsrechten und anderen Leistungsverweigerungen ist
ausgeschlossen.
Wird bestellte Ware nicht abgenommen, so gilt es als vereinbart, dass
für den entgangenen Gewinn uns entstandene Unkosten der Käufer 15%
des von uns zu liefernden Warenwertes zahlt. Bei speziell für den
Käufer angefertigter Ware, die nicht unserem Standardsortiment
entspricht, gilt es als vereinbart, dass der Käufer den gesamten
Warenwert erstattet.
7. Rücktrittsvorbehalt
Für den Fall, dass wir nicht richtig und rechtzeitig selbst beliefert
werden, sind wir von unserer Lieferverpflichtung befreit. Treten
Ereignisse ein, die den Verkäufer an der Lieferung hindern, wie
höhere Gewalt, Streik, Rohstoffmangel, Krieg, Versandsperren,
Eingriffe staatlicher Behörden oder ähnliches, die der Verkäufer
nicht zu vertreten hat, so entfällt die Lieferungspflicht des
Verkäufers für die Dauer des Bestehens des Hinderungsgrundes. Der
Verkäufer ist in diesem Fall auch berechtigt, mit sofortiger Wirkung
vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dem Käufer stehen in
diesem Fall keinerlei Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer zu.
Wir sind auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde
mit Verbindlichkeiten aus anderweitigen Verträgen, die er mit uns
abgeschlossen hat in Verzug ist.
8. Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Bis zur restlosen Erfüllung aller uns gegen den Käufer zustehenden
Ansprüche behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten
Waren sowie an den etwa aus ihrer Be- oder Verarbeitung entstehenden
Sachen vor. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Käufer für
uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen erwachsen. Verarbeitet
er Vorbehaltsware mit anderen Waren, so erwirbt der Käufer kein
Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen. Uns steht
das Miteigentum an den neuen Sachen in Höhe des Wertes der
verarbeiteten Vorbehaltsware zu. Durch Verbindung, Vermengung oder
Vermischung der gelieferten Sachen mit anderen möglicherweise
entstehenden Miteigentumsanteilen überträgt der Käufer schon jetzt
Kaufpreisforderungen aus dem Weiterverkauf in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware auf uns. Der Käufer bleibt deren unentgeltlicher
Verwahrer. Er wird die Sachen für uns in kaufmännischer Sorgfalt
verwahren.
Enthält das Verarbeitungsprodukt neben unserer Vorbehaltsware nur
solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehören oder aber unter
dem so genannten einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind,
so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an uns ab. Der
Verkäufer verpflichtet sich, auf Verlangen des Käufers die ihm nach
den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten freizugeben,
soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
Der Käufer darf Vorbehaltsware und die aus ihrer Be oder Verarbeitung
entstehenden Sachen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur
gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern. Solange der
Käufer seinen Verpflichtungen nachkommt, wird die Abtretung als
stille Abtretung behandelt, und der Käufer bleibt zur Einbeziehung
der Forderung ermächtigt. Im Falle des Zugriffs Dritter auf unsere
Vorbehaltsware hat uns der Käufer sofort zu benachrichtigen und den
Dritten auf unser Recht hinzuweisen.
Für den Fall des seines Zahlungsverzuges gestattet uns der Käufer
hiermit unwiderruflich, die Vorbehaltsware sofort abzuholen und seine
Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zweck ungehindert zu betreten.
9. Lieferzeit
Werden Lieferfristen/Liefertermine um volle drei Monate
überschritten, so kann der Käufer den Rücktritt für den Fall
erklären, dass auch innerhalb einer schriftlich gesetzten Nachfrist
von mindestens einem vollen Monat eine Lieferung erfolgt.
Weitergehende Ansprüche wegen Nichteinhaltung einer Lieferfrist oder
Nichtlieferung sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind uns
gestattet. Ereignisse höherer Gewalt, zu denen alle Umstände zählen,
die wir nicht zu vertreten haben (z. Bsp.: Streik, Aussperrung,
Rohstoffmangel, Krieg, Versandsperren, Eingriffe staatlicher Behörden
oder mangelnde Lieferbereitschaft unserer Lieferanten) berechtigen
uns dazu, Lieferungen oder Nachlieferungen der ausgefallenen Mengen
um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
10. Versand
Der Versand der Ware erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr
des Käufers.
11. Gewährleistung
Für die Gediegenheit von Arbeit und Werkstoff wird unter Ausschluss
aller weiteren Ansprüche, insbesondere solcher auf Wandlung,
Minderung, Ersatzlieferung und auf Ersatz von unmittelbarem oder
mittelbarem Schaden irgendwelcher Art während der Dauer von 12
Monaten ab Lieferung lediglich in der Weise Gewähr geleistet, dass
Teile, die nachweisbar infolge fehlerhafter Bauart, schlechter
Baustoffe oder mangelnder Ausführung schadhaft oder unbrauchbar
geworden sind, nach unserer Wahl ausgebessert oder nach ihrer
frachtfreien Einsendung an den Lieferanten ersetzt werden.
Voraussetzung ist, dass der Besteller seine vertraglichen
Verpflichtungen erfüllt hat. Mängel sind sofort schriftlich
anzuzeigen. Beanstandungen, die sich auf falsche oder unvollständige
Lieferung oder auf sofort erkennbare Mängel beziehen, müssen binnen 6
Tagen nach Eingang der Ware schriftlich mitgeteilt werden,
andernfalls die Ware als abgenommen gilt. Diese Frist verlängert sich
auf 10 Tagen, wenn der Besteller Händler ist. Gewährleistung aus
Zulieferungen übernehmen wir insoweit, als uns gegenüber die
Lieferwerke Gewähr leisten. Anfallende Deckungskosten werden nicht
übernommen. Werden Teile, die einem erhöhten Verschleiß ausgesetzt
sind, etwa bei einem Einsatz von bis zu 60 Stunden je Woche oder im
Zweischichtbetrieb, innerhalb von 6 Monaten bzw. 3 Monaten im
Zweischichtbetrieb unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich
beeinträchtigt, so wird vermutet, dass die Beeinträchtigung
verschleißbedingt ist, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art
der Sache oder der Art der Beeinträchtigung unvereinbar. Bei
Vorliegen von Mängeln ist der Käufer nicht berechtigt von uns Kosten
für Reparaturen o. ä. ersetzt zu verlangen, die er selbst oder durch
Dritte vorgenommen hat. Kosten können durch uns allenfalls übernommen
werden, wenn dies zuvor durch uns schriftlich zugesagt wurde. Der vom
Verkäufer geschuldete Nacherfüllungsort ist der Sitz der Firma KL.
Bartels e.K. Bei Gebrauchtwaren ist die Gewährleistung gegenüber
Unternehmern ausgeschlossen, gegenüber privaten Verbrauchern auf ein
Jahr beschränkt.
12. Erfüllungsort und Gerichtstand
Als Erfüllungsort für die beiderseitigen Vertragspflichten und
Gerichtstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten
einschließlich Klagen aus in Zahlung genommenen Schecks ist der Sitz
der Firma Kl. Bartels e.K., Amtsgericht Plön.
13. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen dieses Vertragwerkes berührt
nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
KL. Bartels E.K.
Inhaber: Frank Bartels
Rönner Damm
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