|
|
|
Garantiebedingungen:
Stand: 01.08.2008
Abwicklung von Reklamationen „Mammut“ Kipper
KL. Bartels e.K., Rönner Damm, 24211 Honigsee bei Kiel
Sehr geehrter Kunde,
um eine möglichst reibungslose und schnelle Reklamations- und
Garantieabwicklung gewährleisten zu können, haben wir diesen
Leitfaden erstellt, in dem das genaue Vorgehen im Schadensfall
beschrieben ist. Grundlage ist weiterhin Punkt 11 Gewährleistung in
unseren AGB´s.
| 1. |
Wenn Sie ein Problem feststellen,
versuchen Sie bitte zunächst die Ursache des Problems selbst zu
ermitteln und zu lösen.
|
| 2. |
Falls das Problem nicht von Ihnen
selbst gelöst werden kann, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt
mit uns auf. Für eine schnelle und kompetente Bearbeitung ist es
notwendig, dass Sie vorab die Fahrgestell-Nummer, Baujahr, Typ
und Ausführung des Kippers bekanntgeben. Bitte machen Sie
unmittelbar deutlich, ob es sich um die Anmeldung eines
Garantieanspruchs oder um eine normale Bestellung von
Ersatzteilen handelt. Wir werden zunächst versuchen, das Problem
telefonisch zu lösen.
|
| 3. |
Kann das Problem nicht telefonisch
gelöst werden, so sollten Sie uns per E-Mail Digitalfotos und
weitere Informationen zukommen lassen. Die E-Mail-Adresse lautet:
info@mammut-kipper.de
|
| 4. |
Nur in Ausnahmefällen schalten wir
einen Servicemechaniker ein.
|
| 5. |
Reparaturen, deren Gesamtkosten 200 €
übersteigen, sind vor Ausführung der Arbeiten bei uns schriftlich
zu melden und mit uns abzustimmen. Andernfalls behalten wir uns
vor, eine Übernahme der Kosten abzulehnen.
|
| 6. |
Die ausgebauten Altteile sind
kostenfrei an unsere Hausanschrift innerhalb von 6 Wochen zurück
zu liefern, um begutachtet zu werden.
|
| 7. |
Garantieanträge für die ausgeführten
Arbeiten müssen innerhalb von 6 Wochen nach Schadensmeldung bei
uns gestellt werden. In jedem Fall ist die Fahrgestell-Nummer des
Fahrzeugs anzugeben.
|
| 8. |
Für Überführungsfahrten vom Kunden zur
Werkstatt und zurück übernehmen wir keinerlei Kosten. Den Aufwand
für den Einsatz eines Servicewagens beim Kunden vor Ort über-
nehmen wir nur dann, wenn der Kipper aufgrund der Mängel nicht
mehr fahrbereit ist.
|
| 9. |
Wenn ein anerkannter Garantieanspruch
vorliegt, vergüten wir einen Stundenlohn in Höhe von max. 31,50
€. Dabei gibt es für verschiedene Reparaturen eine Richtzeit, auf
deren Grundlage die Kostenerstattung erfolgt. Diese Richtzeiten
teilen wir Ihnen im Bedarfsfall gerne mit.
|
| 10. |
Fahrtkosten werden nur nach vorheriger
Rücksprache (s.o.) erstattet. Für jeden gefahrenen Kilometer
erstatten wir 40 Cent für einen Servicewagen und 30 €/h für
die gefahrene Stunde für den Techniker vor Ort zum Endkunden.
|
| 11. |
Die Garantiefrist beginnt mit dem Datum
der Auslieferung des Anhängers an den Endkunden und beträgt 12
Monate im Einschichtbetrieb. Werden Teile, die einem erhöhten
Verschleiß ausgesetzt sind, etwa bei einem Einsatz von bis zu 60
Stunden je Woche oder im Zweischichtbetrieb, innerhalb von 6
Monaten bzw. 3 Monaten im Zweischichtbetrieb unbrauchbar oder in
ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt, so wird vermutet,
dass die Beeinträchtigung verschleißbedingt ist, es sei denn,
diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder der Art der
Beeinträchtigung unvereinbar |
Wir hoffen, Sie mit diesem Leitfaden
ausreichend informiert zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Firma KL. Bartels e.K. |
|